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Qualifizierung für die Arbeit von Morgen

Bundestag beschließt das Arbeit-von-morgen-Gesetz.

Der Bun­des­tag hat das Ar­beit-von-mor­gen-Ge­setz (Ge­setz zur För­de­rung der be­ruf­li­chen Wei­ter­bil­dung im Struk­tur­wan­del und zur Wei­ter­ent­wick­lung der Aus­bil­dungs­för­de­rung) be­schlos­sen.

Das Ge­setz ist ein wich­ti­ger Bau­stein, um nach der Co­ro­na-Krise schnell wie­der den Weg zu Wachs­tum und Be­schäf­ti­gung fin­den. Es sieht vor, dass die mit dem Qualifizierungschancengesetz ausgebaute Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern weiter verbessert wird. Arbeitnehmer, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, erhalten nach der Neuregelung einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung. Und dies gilt natürlich auch für unsere Ausbildung in der Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe.